AGB

Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten:

Beförderungsvertrag sowie Bestimmungen und Geschäftsbedingungen

Beförderungsvertrag:

Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrtdauer lt. aktuellem Prospekt und Buchungsart. Die Gültigkeit des Fahrscheins beträgt 1 Jahr. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme je Schadensereignis versichert. Zusätzlich besteht die gesetzlich geforderte Unfallversicherung. Schadensersatzforderungen gegen den Luftfahrtunternehmer können nur in Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden "Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten" und "Beförderungsbestimmungen".

Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten

  1. Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier zu einem Supererlebnis werden. Jeder Passagier trägt mit seiner guten Laune, seinem sportlichen Einsatz, aber auch mit seiner Disziplin viel dazu bei. Vereinbaren Sie Ihren Ballontermin direkt mit dem Luftfahrtunternehmen.
  2. Termine: Bitte verstehen Sie, dass eine Ballonfahrt von Wind und Wetter abhängig ist. Sie müssen also außer Freude am Ballonfahren auch eine Portion Geduld mitbringen, falls Ihr Termin nicht eingehalten werden kann. Die Entscheidung für den Ballonstart liegt allein beim Piloten.
  3. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt. Bitte beachten Sie das Rauchverbot im und am Korb.
  4. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten ihren Arzt fragen, ob er Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen oder schwangeren Frauen empfehlen wir noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.
  5. Eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren und unter einer Mindestgröße von 1,30 m ist in der Regel nicht vorgesehen.
  6. Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer Sicherheit ist größtmöglicher Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der Ballon in manchen Situationen nicht so weich landen, wie es wünschenswert wäre.
  7. Der Pilot wird Sie beim Auf- und Abrüsten des Ballons aktiv einsetzen, wenn Sie damit einverstanden sind.
  8. Auf das Tragen sportlicher Kleidung haben wir Sie bereits mit der Buchung aufmerksam gemacht. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, besser seitlich hohe Schuhe, die auch das Fußgelenk schützen. Bei unzureichendem Schuhwerk oder Kleidung können Sie von der Fahrt ausgeschlossen werden (ohne Kostenerstattung).
  9. Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
  10. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord. Keine Leinen oder Gasschläuche berühren, die gesamte Technik ist nicht für Sie bestimmt; verändern Sie daher nichts.
  11. Vorsicht mit Videokameras, Fotoapparaten oder ähnlichem. Bei Verlust oder Hinausfallen bzw. Beschädigung besteht keine Haftung.
  12. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht am Korbrand oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen, parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke.
  13. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung nur dann, wenn der Pilot Sie dazu ausdrücklich auffordert.
  14. Sollten wir auf Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter am Boden darauf hin, dass ein Befahren des Landegeländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Sollte der Ballon in unmittelbarer Nähe eines Bauernhofes landen, sollten die Fahrzeuge niemals auf den Zufahrten oder direkt auf dem Bauernhof geparkt werden. Vermeiden Sie Ärger mit den Landwirten und lassen Sie die Fahrzeuge am Straßenrand in der Nähe parken. Wir sind im Besonderen auf ein gutes Verhältnis mit den ansässigen Landwirten angewiesen, weil wir auf deren Grundstücken landen.
  15. Diese Beförderungsbestimmungen dienen zu Ihrem Schutz als Passagier. Der Pilot beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen hierzu, Ballonfahren ist eine sportliche Angelegenheit, gehen Sie daher locker an diese Aktivität heran.

Beförderungsbestimmungen

  1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 Luft-VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  2. Die Haftung des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt.
  3. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
  4. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt, bzw. Startplatz, ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 48 Stunden vor Fahrtermin) aufgrund in der Verantwortung des Gastes liegenden Gründen führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
  5. Die Mitnahme von Passagieren bei Startplatzwechsel sowie die Rückfahrt zum Startplatz im PKW erfolgt kostenlos.
  6. Der Rechnungsbetrag der Ballonfahrt ist innerhalb 8 Tage ohne Abzüge fällig. Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  7. Die Nichtbeachtung der "Besonderen Regeln und des Verhaltens bei Ballonfahrten" kann zum Ausschluss bei der Fahrt führen.
  8. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
  9. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Durchführung der Luftfahrt, mitzuteilen.
  10. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt geändert werden. Bei Änderung auf einen neuen Termin entstehen für Sie keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch auf umgehende Erfüllung Ihres Terminvorschlages.
  11. Die ausgestellten Fahrscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Mindestfahrtdauer beträgt ca. 60 Minuten. Bei Preiserhöhungen ab 4 Monate seit Ausstellungsdatum ist die Differenz vor Startbeginn auszugleichen. Es gelten die jeweils nach aktuellem Prospekt gültigen Fahrpreise, Sonderregelungen im Einzelfall bedürfen der Schriftform. Bei Stornierungen berechnen wir 30 € pro Person für Melde-, Telefon- und Verwaltungskosten.
  12. Stornierungen von Fahrscheinen können nur vom Besteller veranlasst werden. Kostenerstattung erfolgt zu Gunsten des Bestellers abzüglich der Stornierungsgebühr.
  13. Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter oder technischer Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
  14. Die Preise gelten für die Ballonfahrt, persönliche Urkunde, Personen und Sachversicherung. Der Passagier vereinbart mit "Ballonfahren macht Spass – Dipl.-Ing. Carsten Rußner GmbH & Co. – Luftfahrt KG" einen Starttermin. Sollte der Starttermin aus irgendwelchen Gründen verschoben werden, z.B. aus Witterungsgründen, erfolgt ein neuer Termin. Sollte dieser Termin ebenfalls verschoben werden – die Verantwortung darüber liegt dabei allein beim Luftfrachtführer – wird eine weitere Terminvereinbarung getroffen.
  15. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die Auswahl des jeweiligen Ballontyps gehen vom Luftfrachtführer aus.
  16. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.


"Ballonfahren macht Spass"

Rußner GmbH & Co. - Consult KG
Bugstraße 5
91207 Lauf an der Pegnitz
Tel.: 09123 984235
Fax.: 09123 984898
eingetragenes Luftfahrtunternehmen DE.BY.BOP.029

BHB Anlage 4            Stand 08.10.2019


 

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu. Datenschutzerklärung